Alle rechtlichen Informationen wurden 2025 überprüft, an Änderungen angepasst und umfassend aktualisiert.
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Hier unsere Carport Baugenehmigung – Bundesländer Übersicht.
In Hamburg können Carports unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Gemäß der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) sind Carports bis zu einer Bruttogrundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 Metern verfahrensfrei.
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreiheit:
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Größe: Der Carport darf eine Bruttogrundfläche von bis zu 50 m² und eine mittlere Wandhöhe von maximal 3 Metern haben.
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Standort: Die Regelung gilt nur innerhalb des bebauten Stadtgebiets. Im Außenbereich sind Carports genehmigungspflichtig.
- Abstandsflächen: Beim Bau entlang von Grundstücksgrenzen sind die Abstandsflächen gemäß § 6 HBauO einzuhalten.
Unterlagen für die Bauanzeige:
- Anzeigeformular oder formloses Schreiben: Kurze Mitteilung über das Bauvorhaben (digital über „Bauantrag 2.0“ möglich).
- Lageplan: Einfacher Plan mit eingezeichnetem Carport (z. B. Katasterauszug).
- Bauzeichnung/Skizze: Grundriss und Ansicht mit Maßen (Höhe, Breite, Länge).
- Kurze Baubeschreibung: Z. B. „Carport, 40 m², 3 m Höhe, Stahlkonstruktion“.
- Nachbarzustimmung: Nur bei grenznahem Bau, falls Abstandsflächen entfallen oder der Bebauungsplan dies fordert.
An wen kann ich mich wenden?
Ihre Anlaufstelle ist das Bauamt Ihres Bezirks in Hamburg. Hamburg ist in sieben Bezirke unterteilt, und jedes Bezirksamt hat eine Bauaufsichtsbehörde, die für Baugenehmigungen zuständig ist.
Die 7 Bezirke in Hamburg inkl. Bauämtern (aktual. 2025)
Bauamt Altona
Webseite | Google Maps
Tel: +49 40 42811-6363 | Email: wbz@altona.hamburg.de
Adresse: Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg
Bauamt Eimsbüttel
Webseite | Google Maps
Tel: +49 40 428012233 | Email: baupruefung@eimsbuettel.hamburg.de
Adresse: Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Bauamt Hamburg-Mitte
Webseite | Google Maps
Tel: +49 40 428 54 – 3448 | Email: baupruefabteilung@hamburg-mitte.hamburg.de
Adresse: Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Bauamt Hamburg-Nord
Webseite | Google Maps
Tel: +49 42804-6807 | Email: WBZ@hamburg-nord.hamburg.de
Adresse: Kümmellstraße 5-7, 20249 Hamburg
Bauamt WandsbekWebseite |
Google MapsTel: +4940428860
E-Mail Region Eilbek, Wandsbek-Kerngebiet, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf:wbz21@wandsbek.hamburg.deE-Mail Region Bramfeld, Farmsen-Berne:wbz22@wandsbek.hamburg.deE-Mail Region Rahlstedt:wbz23@wandsbek.hamburg.deE-Mail Region Alstertal (Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel, Wellingsbüttel):wbz24@wandsbek.hamburg.deE-Mail Region Walddörfer (Bergstedt, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf, Wohldorf-Ohlstedt):wbz25@wandsbek.hamburg.deAdresse: Schloßgarten 9, 22041 Hamburg
Was sind die Voraussetzungen?
In Hamburg sind Carports gemäß §60 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, Nr. 1.2 HBauO unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei (d.h. ohne Baugenehmigung):
- Größe: Die Bruttogrundfläche darf 50 m² pro zugehörigem Hauptgebäude nicht überschreiten. Stellplätze werden mit angerechnet.
- Höhe: Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 m betragen.
- Standort: Der Carport muss im Innenbereich (d.h. innerhalb bebauter Bereiche) liegen – im Außenbereich gilt diese Regel nicht.
Trotz Verfahrensfreiheit müssen Sie öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten, z. B. Abstandsflächen (§6 HBauO) und Bebauungspläne. Carports gelten baurechtlich als Garagen, was die Anwendung dieser Regelung ermöglicht.
- Mindestlänge: Es gibt keine explizite Mindestlänge in der HBauO, aber die Abmessungen sollten den Zweck (Fahrzeugunterbringung) erfüllen. Lokale Bebauungspläne können weitere Vorgaben machen.
- Grenzseitiger Bau: Nach §6 Abs. 7 HBauO sind eingeschossige Garagen (inkl. Carports) mit bis zu 3 m mittlerer Wandhöhe und maximal 9 m Länge je Grundstücksgrenze ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Bei Überschreitung oder Abweichung ist oft die Zustimmung der Nachbarn nötig (§71 HBauO).
- Abstand zur Straße: Die HBauO legt keinen festen Mindestabstand fest, aber Bebauungspläne oder die Garagenverordnung (GarVO) können 3 m oder mehr vorschreiben, um Sicht und Sicherheit zu gewährleisten.
- Entlang einer Grundstücksgrenze: Abstandsflächen sind einzuhalten, es sei denn, der Carport fällt unter die genannte Ausnahme (§6 Abs. 7). Ohne diese Privilegierung gilt oft ein Mindestabstand von 3 m, abhängig vom Bebauungsplan.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für verfahrensfreie Carports (bis 50 m²) ist keine Genehmigung nötig, aber das Bauamt kann eine Bauanzeige verlangen. Bei genehmigungspflichtigen Carports (z. B. über 50 m² oder im Außenbereich) brauchen Sie:
- Bauantragsformular: Digital über „Bauantrag 2.0“ seit 2024 möglich (hamburg.de).
- Lageplan: Zeigt die Position auf dem Grundstück.
- Bauzeichnungen/Pläne: Maße, Ansichten und Skizzen des Carports.
- Baubeschreibung: Details zu Bauweise und Materialien.
- Statische Berechnungen: Bei komplexeren Konstruktionen oder Überschreitung der Grenzen.
- Fotos/Visualisierungen: Optional, aber hilfreich.
- Nachbarzustimmung: Bei Grenzbebauung, falls erforderlich.
- Sonstiges: Brandschutz- oder Schallschutznachweise sind bei Carports selten nötig, können aber je nach Lage verlangt werden.
Seit Januar 2024 ist die Beantragung in Hamburg vollständig digital möglich. Wenden Sie sich an Ihr Bezirksamt für genaue Anforderungen, da diese je nach Projekt variieren können.
Welche Gebühren fallen an?
Innerhalb der Grenzen von §60 Anlage 2 (bis 50 m², 3 m Höhe) ist der Bau verfahrensfrei und gebührenfrei – es entstehen keine Kosten für eine Genehmigung, da keine erforderlich ist. Bei genehmigungspflichtigen Carports variieren die Gebühren je nach Bezirksamt und Umfang des Vorhabens (oft 50-200 €, zuzüglich Dokumentenkosten). Ihr Bezirksamt informiert Sie über die genauen Beträge.