Teilnahmebedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stahlzart Partnerprogramm
Stand: 11. Dezember 2025
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am offiziellen Partnerprogramm (Affiliate-Programm) der Stahlzart – Firma Bohry, nachfolgend Stahlzart genannt. Als Partner wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet, das sich für das Programm bewirbt und von Stahlzart zugelassen wird.
§ 1 Gegenstand des Programms
- Gegenstand dieses Programms ist die Vermittlung von Neukunden an Stahlzart durch den Partner gegen eine erfolgsabhängige Provision.
- Der Partner bewirbt die Produkte und Dienstleistungen von Stahlzart (Möbel, Maßanfertigungen, Architektur) auf seinen eigenen Plattformen (z.B. Website, Social-Media-Kanal, Blog).
- Stahlzart stellt dem Partner hierfür einen persönlichen Rabattcode zur Verfügung.
§ 2 Anmeldung und Zulassung
- Die Bewerbung für das Partnerprogramm erfolgt formlos per E-Mail an affiliate@stahlzart.de. Die Bewerbung muss den Namen des Partners sowie Links zu seinen primären Kanälen (Website, Social Media etc.) enthalten.
- Stahlzart prüft jede Bewerbung manuell und behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
- Mit der Zulassung durch Stahlzart (z.B. durch Zusendung des Partner-Codes) und der Annahme durch den Partner kommt der Partnervertrag auf Grundlage dieser AGB zustande.
§ 3 Pflichten des Partners (Fair Play)
- Der Partner ist verpflichtet, die Marke Stahlzart professionell und im Einklang mit den Werten von Stahlzart (Design, Qualität, Handwerk) zu repräsentieren.
- Online-Werbeaktivitäten: Dem Partner ist es untersagt:
- Suchmaschinen-Marketing (SEA, z.B. Google Ads) zu betreiben, das auf die Markennamen „Stahlzart“, „stahlzart-moebel“ oder Falschschreibweisen davon abzielt.
- Den Partner-Code auf reinen Gutschein-Portalen zu listen.
- Social-Media-Profile oder Websites zu betreiben, die den Anschein erwecken, ein offizieller Kanal von Stahlzart zu sein (Marken-Imitation).
- Falsche oder irreführende Angaben über Stahlzart-Produkte, Rabatte, Lieferzeiten oder Garantien zu machen. Dies schließt die Verwendung von künstlicher oder unwahrer Verknappung (z.B. „Angebot endet heute“) ein.
- Unerwünschte Kontaktaufnahme (Spam-Verbot): Jegliche Form von aggressiver oder unaufgeforderter Direktwerbung ist strengstens untersagt. Dazu zählen insbesondere:
- Unaufgeforderte Werbeanrufe (Cold Calls).
- Unaufgeforderte Hausbesuche.
- Das Versenden von unaufgeforderten Werbe-E-Mails (E-Mail-Spam).
- Das unaufgeforderte Senden von Direktnachrichten (DM-Spam) oder das Posten in themenfremden Kommentarspalten (Comment Spam) in sozialen Medien.
- Zielregion: Der Partner erkennt an, dass sich das Angebot von Stahlzart primär auf folgende Liefergebiete konzentriert:
- Möbel: Europa (Kernmarkt DACH und angrenzende Länder).
- Architektur & Carports: DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die Werbemaßnahmen des Partners sollten primär auf Zielgruppen in diesen Regionen ausgerichtet sein.
Status des Partners: Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer und nicht als Angestellter oder Vertreter von Stahlzart.
§ 4 Partner-Code und Kundenvorteil
- Jeder Partner erhält von Stahlzart einen persönlichen, eindeutigen Partner-Code (z.B. MAXDESIGN123).
- Dieser Code dient sowohl der Gewährung eines Rabatts für den Neukunden als auch der Zuordnung der Provision zum Partner.
- Der Code gewährt dem Neukunden folgende, klar definierte Rabatte:
- Alle Möbel (Onlineshops & Maßanfertigungen): Ein fester Rabatt von 25 € auf die Bestellung. Dieser Rabatt wird im Onlineshop automatisch abgezogen und bei Maßanfertigungen (per E-Mail/Formular) von Stahlzart manuell im schriftlichen Angebot ausgewiesen.
Architektur-Projekte (per E-Mail/Formular/Konfigurator): Ein fester Rabatt von 150 €. Dieser Rabatt wird von Stahlzart manuell im schriftlichen Angebot ausgewiesen und abgezogen.
§ 5 Provisionsanspruch
- Der Partner erhält eine Provision für jede erfolgreich vermittelte Neukunden-Bestellung, bei der sein Partner-Code verwendet wurde.
- Die Höhe der Provision staffelt sich wie folgt:
- 7 % auf Möbel-Bestellungen mit einem Bestellwert bis 1.999,99 €.
- 5 % auf Möbel-Bestellungen mit einem Bestellwert ab 2.000,00 €.
- 3 % auf alle Architektur-Projekte und Möbel-Maßanfertigungen.
- Berechnungsgrundlage: Die Provision wird auf den Brutto-Bestellwert berechnet. Dieser Wert schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Versandkosten mit ein.
- Tracking: Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich, wenn der Neukunde den Partner-Code während des Bestell- oder Anfrageprozesses korrekt angibt. Eine nachträgliche Zuordnung einer Bestellung zu einem Partner ist ausgeschlossen.
Ausschluss: Das Partnerprogramm dient ausschließlich der Neukundengewinnung. Bestellungen des Partners für den Eigenbedarf (Selbst-Bestellungen) unter Verwendung des eigenen Codes sind von der Provisionierung ausgeschlossen.
§ 6 Bestätigung und Auszahlung der Provision
- Jede durch einen Code erfasste Bestellung wird von Stahlzart manuell geprüft und erhält zunächst den Status „ausstehend“ (pending).
- Ein Provisionsanspruch gilt erst dann als „bestätigt“, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- A) Die Bestellung wurde vom Kunden vollständig bezahlt (bei Teilzahlungen gilt die letzte eingegangene Rate).
- B) Die Ware wurde vollständig an den Kunden ausgeliefert, oder die Dienstleistung (z.B. Montage) wurde vollständig erbracht und abgenommen.
- C) Die gesetzliche Widerrufsfrist (z.B. 30 Tage nach Erhalt der Ware) ist vollständig abgelaufen, ohne dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
- Bei Stornierungen oder Retouren (Widerruf) verfällt der Provisionsanspruch für die betreffende Bestellung vollständig.
- Die Auszahlung der gesammelten, „bestätigten“ Provisionen erfolgt [Hier Auszahlungsrhythmus festlegen, z.B. „monatlich, jeweils bis zum 15. des Folgemonats“] per Banküberweisung an den Partner. Der Partner ist für die korrekte Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von [z.B. 14 oder 30 Tagen] in Textform (E-Mail ist ausreichend) kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Stahlzart liegt insbesondere bei einem Verstoß des Partners gegen die Pflichten aus § 3 (Fair Play) vor.
- Im Falle einer Kündigung werden alle bis zum Vertragsende „bestätigten“ Provisionen gemäß § 6 ordnungsgemäß ausgezahlt.
§ 8 Haftung
- Stahlzart haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet Stahlzart nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Stahlzart übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion der Partner-Website oder für Umsatzausfälle des Partners.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Stahlzart behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von [z.B. 4 Wochen], gelten die Änderungen als angenommen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Stahlzart.