Teilnahmebedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stahlzart Partnerprogramm

Stand: 11. Dezember 2025

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am offiziellen Partnerprogramm (Affiliate-Programm) der Stahlzart – Firma Bohry, nachfolgend Stahlzart genannt. Als Partner wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet, das sich für das Programm bewirbt und von Stahlzart zugelassen wird.

 

§ 1 Gegenstand des Programms

  1. Gegenstand dieses Programms ist die Vermittlung von Neukunden an Stahlzart durch den Partner gegen eine erfolgsabhängige Provision.
  2. Der Partner bewirbt die Produkte und Dienstleistungen von Stahlzart (Möbel, Maßanfertigungen, Architektur) auf seinen eigenen Plattformen (z.B. Website, Social-Media-Kanal, Blog).
  3. Stahlzart stellt dem Partner hierfür einen persönlichen Rabattcode zur Verfügung.

 

§ 2 Anmeldung und Zulassung

  1. Die Bewerbung für das Partnerprogramm erfolgt formlos per E-Mail an affiliate@stahlzart.de. Die Bewerbung muss den Namen des Partners sowie Links zu seinen primären Kanälen (Website, Social Media etc.) enthalten.
  2. Stahlzart prüft jede Bewerbung manuell und behält sich das Recht vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
  3. Mit der Zulassung durch Stahlzart (z.B. durch Zusendung des Partner-Codes) und der Annahme durch den Partner kommt der Partnervertrag auf Grundlage dieser AGB zustande.

 

§ 3 Pflichten des Partners (Fair Play)

  1. Der Partner ist verpflichtet, die Marke Stahlzart professionell und im Einklang mit den Werten von Stahlzart (Design, Qualität, Handwerk) zu repräsentieren.
  2. Online-Werbeaktivitäten: Dem Partner ist es untersagt:
    • Suchmaschinen-Marketing (SEA, z.B. Google Ads) zu betreiben, das auf die Markennamen „Stahlzart“, „stahlzart-moebel“ oder Falschschreibweisen davon abzielt.
    • Den Partner-Code auf reinen Gutschein-Portalen zu listen.
    • Social-Media-Profile oder Websites zu betreiben, die den Anschein erwecken, ein offizieller Kanal von Stahlzart zu sein (Marken-Imitation).
    • Falsche oder irreführende Angaben über Stahlzart-Produkte, Rabatte, Lieferzeiten oder Garantien zu machen. Dies schließt die Verwendung von künstlicher oder unwahrer Verknappung (z.B. „Angebot endet heute“) ein.
  3. Unerwünschte Kontaktaufnahme (Spam-Verbot): Jegliche Form von aggressiver oder unaufgeforderter Direktwerbung ist strengstens untersagt. Dazu zählen insbesondere:
    • Unaufgeforderte Werbeanrufe (Cold Calls).
    • Unaufgeforderte Hausbesuche.
    • Das Versenden von unaufgeforderten Werbe-E-Mails (E-Mail-Spam).
    • Das unaufgeforderte Senden von Direktnachrichten (DM-Spam) oder das Posten in themenfremden Kommentarspalten (Comment Spam) in sozialen Medien.
  4. Zielregion: Der Partner erkennt an, dass sich das Angebot von Stahlzart primär auf folgende Liefergebiete konzentriert:
    • Möbel: Europa (Kernmarkt DACH und angrenzende Länder).
    • Architektur & Carports: DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die Werbemaßnahmen des Partners sollten primär auf Zielgruppen in diesen Regionen ausgerichtet sein.

Status des Partners: Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer und nicht als Angestellter oder Vertreter von Stahlzart.

 

§ 4 Partner-Code und Kundenvorteil

  1. Jeder Partner erhält von Stahlzart einen persönlichen, eindeutigen Partner-Code (z.B. MAXDESIGN123).
  2. Dieser Code dient sowohl der Gewährung eines Rabatts für den Neukunden als auch der Zuordnung der Provision zum Partner.
  3. Der Code gewährt dem Neukunden folgende, klar definierte Rabatte:
    • Alle Möbel (Onlineshops & Maßanfertigungen): Ein fester Rabatt von 25 € auf die Bestellung. Dieser Rabatt wird im Onlineshop automatisch abgezogen und bei Maßanfertigungen (per E-Mail/Formular) von Stahlzart manuell im schriftlichen Angebot ausgewiesen.

Architektur-Projekte (per E-Mail/Formular/Konfigurator): Ein fester Rabatt von 150 €. Dieser Rabatt wird von Stahlzart manuell im schriftlichen Angebot ausgewiesen und abgezogen.

 

§ 5 Provisionsanspruch

  1. Der Partner erhält eine Provision für jede erfolgreich vermittelte Neukunden-Bestellung, bei der sein Partner-Code verwendet wurde.
  2. Die Höhe der Provision staffelt sich wie folgt:
    • 7 % auf Möbel-Bestellungen mit einem Bestellwert bis 1.999,99 €.
    • 5 % auf Möbel-Bestellungen mit einem Bestellwert ab 2.000,00 €.
    • 3 % auf alle Architektur-Projekte und Möbel-Maßanfertigungen.
  3. Berechnungsgrundlage: Die Provision wird auf den Brutto-Bestellwert berechnet. Dieser Wert schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Versandkosten mit ein.
  4. Tracking: Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich, wenn der Neukunde den Partner-Code während des Bestell- oder Anfrageprozesses korrekt angibt. Eine nachträgliche Zuordnung einer Bestellung zu einem Partner ist ausgeschlossen.

Ausschluss: Das Partnerprogramm dient ausschließlich der Neukundengewinnung. Bestellungen des Partners für den Eigenbedarf (Selbst-Bestellungen) unter Verwendung des eigenen Codes sind von der Provisionierung ausgeschlossen.

 

§ 6 Bestätigung und Auszahlung der Provision

  1. Jede durch einen Code erfasste Bestellung wird von Stahlzart manuell geprüft und erhält zunächst den Status „ausstehend“ (pending).
  2. Ein Provisionsanspruch gilt erst dann als „bestätigt“, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • A) Die Bestellung wurde vom Kunden vollständig bezahlt (bei Teilzahlungen gilt die letzte eingegangene Rate).
    • B) Die Ware wurde vollständig an den Kunden ausgeliefert, oder die Dienstleistung (z.B. Montage) wurde vollständig erbracht und abgenommen.
    • C) Die gesetzliche Widerrufsfrist (z.B. 30 Tage nach Erhalt der Ware) ist vollständig abgelaufen, ohne dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
  3. Bei Stornierungen oder Retouren (Widerruf) verfällt der Provisionsanspruch für die betreffende Bestellung vollständig.
  4. Die Auszahlung der gesammelten, „bestätigten“ Provisionen erfolgt [Hier Auszahlungsrhythmus festlegen, z.B. „monatlich, jeweils bis zum 15. des Folgemonats“] per Banküberweisung an den Partner. Der Partner ist für die korrekte Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

 

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von [z.B. 14 oder 30 Tagen] in Textform (E-Mail ist ausreichend) kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Stahlzart liegt insbesondere bei einem Verstoß des Partners gegen die Pflichten aus § 3 (Fair Play) vor.
  4. Im Falle einer Kündigung werden alle bis zum Vertragsende „bestätigten“ Provisionen gemäß § 6 ordnungsgemäß ausgezahlt.

 

§ 8 Haftung

  1. Stahlzart haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Stahlzart nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Stahlzart übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion der Partner-Website oder für Umsatzausfälle des Partners.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Stahlzart behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Partner in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von [z.B. 4 Wochen], gelten die Änderungen als angenommen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Stahlzart.